Fahrzeugversicherung Weil wir schützen, was uns lieb ist.

Unbeschwert fahren - mit der Fahrzeugversicherung der delta consulting

Beste Auswahl

Wir arbeiten nur mit auserlesenen Partner zusammen- Um Ihnen den besten Service zu garantieren.

Massgeschneidert

Erhalten Sie unsere Offerte innert kürzester Zeit, ganz auf Ihre Bedürfnisse angepasst - ohne Extraprodukte, ohne Extrakosten.

Fokus: sparen

Unsere Offerte für Sie wird das Beste aus Günstig und Gut sein - keine Einbussen bei Ihrer neuen Autoversicherung.

Unser Service für Sie

Für Ihre Fahrzeugversicherung bieten wir einen blitzschnellen Service an. Falls Sie uns Ihren Fahrzeugausweis oder Police per SMS, Whatsapp (079 126 20 00) oder per E-Mail senden mit den erforderlichen Angaben, erhalten Sie innert 1 Stunde* Ihre ganz persönliche Offerte. Nach Ihrer Zusage können wir den Nachweis ebenfalls innert 10 Minuten übermitteln.

Unsere handverlesenen Partner sind für ihren überdurchschnittlichen Service bekannt. Sie haben somit in allen Belangen einen zuverlässigen Versicherer und können bedenklos fahren.

*Vollständige Angaben notwendig. Bei Rabattanfrage bis 24 Stunden.

Wissenswertes

Übernahme der Schäden an Eigentum Dritter.

Versichert gegen: Feuer- und Elementarschäden, Diebstahl, Schäden durch Nagetiere, Unfälle mit Wildtieren, Vandalismus und persönliche Effekten.

Bei Schaden wird die Reparatur am eigenen Fahrzeug übernommen. Die Vollkasko ist bei den meisten Leasingkäufen obligatorisch.

Übernahme bei Schäden am parkierten Auto.

24-Stunden-Hilfe bei Pannen in der Schweiz und im Ausland. Je nach Wunsch kann für Ihre Weiterfahrt gesorgt werden oder Sie können eine Rückreise in die Schweiz veranlassen.

Ihre Bonus / Malus-Stufe erhöht sich ohne Bonusschutz bei jedem Unfall in der Regel um 4 Prämienstufen. Mit dem Bonusschutz können Sie bis zu ein Schadenfall pro Jahr ohne Prämienerhöhung absichern.

Ihr Versicherer verzichtet darauf, Sie bei einem grobfahrlässigen Unfall einen Teil des finanziellen Schadenz mitzutragen.

  • Folgende Situationen gelten als Grobfahrlässig:

  • Gefährliches Überholen

  • Fahren im übermüdeten Zustand

  • Fahren ohne Licht

  • Missachten von Stop- und Lichtsignale

  • Überhöhte Geschwindigkeit

  • Überfahren einer doppelten Sicherheitslinie

  • u.v.m

Achtung!

Folgende Situationen sind vom Regressverzicht immer ausgenommen:

  • Grobe Verletzungen gegen das Strassenverkehrsgesetz

  • Massive Geschwindigkeitsübertretung

  • Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss

Die Gesetze sind hierzu nicht immer klar. Es gescheht öferts, dass eine Regressoption vor Gericht landet. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie hohe Anwaltskosten verhindern.

Kapitalauszahlung bei Tod oder Invalidität als Folge eines Autounfalls, zusätzlich Übernahme der Heilungskosten und Spitaltaggeld.

Häufige Fragen

Als Verkehrsteilnehmer:in müssen Sie mindestens eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung haben, sonst erhalten Sie den Fahrzeugausweis vom Strassenverkehrsamt nicht. Weitere Deckungen, wie z.B. Teilkasko, Vollkasko, Parkschaden etc. finden Sie auf Ihrer Police.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Fahrzeug!

Leasingfahrzeuge müssen *zwingend Vollkaskoversichert werden. Da die Leasinggesellschaft während der Dauer des Vertrags Eigentümerin bleibt, dürfen wir keine Offerten ohne Vollkasko anbieten. Den Versicherer und die weiteren Deckungen können Sie jedoch selbst bestimmen.

*Je nach Alter des Fahrzeuges ist es möglich, dass die Leasinggesellschaft nur eine Teilkaskoversicherung als notwendig erachtet. Genauere Informationen finden Sie auf Ihrem Leasingvertrag.

Falls Sie einen Schaden erlitten haben, befolgen Sie bitte folgende Schritte:

  1. Ruhe bewahren

  2. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos oder bei einem Unfall mit dem Europäischen Unfallprotokoll (Blaues Heftehen)

  3. Schaden der Versicherung melden (über uns ebenfalls möglich)

  4. Rechnungen oder Kostenbelege der Versicherung weiterleiten

Achtung: Falls der Verdacht besteht, dass Personen in einem Unfall verletzt wurden, muss zwingend die Polizei alarmiert werden.

Die Fahrzeugversicherung kann in den folgenden Gründen gewechselt werden:

  1. Fahrzeugwechsel (Sie haben ein neues Fahrzeug, das Alte ist weg)

  2. Vertragsablauf (Ihr Vertrag läuft in kürze ab)

  3. Prämienänderung (Sie bezahlen mehr oder weniger als bei Vertragsunterzeichnung)

  4. Halterwechsel (Das alte Fahrzeug und Kontrollschildnummer wird auf eine andere Person überschrieben)

  5. Schadensfall (Hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass sie für einen Schaden aufkommt, kann innert 14 Tagen gekündigt werden)

Die Kündigung muss immer noch schriftlich erfolgen. Wir können gerne die Kündigung für Sie übernehmen.