Krankenkasse Weil unsere Bedürfnisse einzigartig sind.

Warum Sie bei der delta consulting die beste Krankenversicherung finden

Beste Auswahl

Auserlesene Partner mit dem Schweizweit besten Service

Massgeschneidert

Ein Angebot ganz auf Ihre Bedürfnisse angepasst - ohne Extraprodukte, ohne Extrakosten

Fokus: sparen

Keine Einbussen bei Ihrer neuen Krankenkasse - Weder bei Leistung noch beim Portemonnaie

Unser Service für Sie

Im Rahmen unseres Angebots bereiten wir eine Offerte vor, welche Ihre Bedürfnisse komplett abdeckt. Im Erstgespräch werden unsere erfahrenen Spezialisten Ihre Wünsche berücksichtigen, um anschliessend die passende Krankenkasse für Ihre Situation zu empfehlen.

Der auserlesene Kreis unserer Geschäftspartner bedeutet für Sie nur eines - alle unsere Offerten stammen von Krankenkassen mit ausgezeichnetem Service. Günstig heisst bei uns somit nicht billig. Lehnen Sie sich zurück und warten Sie gespannt auf unsere Offerte.

Wissenswertes

Die Grundversicherung (KVG) ist in der Schweiz obligatorisch. Sie soll eine Grunddeckung darstellen und deckt einen Grossteil der Gefahren minimal ab.

Die Zusatzversicherung (VVG) ist freiwillig. Sie bietet einen umfassenderen Schutz in allen Belangen und kann je nach Bedürfnis individuell gestaltet werden. Sie ist somit in der heutigen Zeit ein unverzichtbares Gut.

Wer grundversichert ist, ist in seinem Kanton allgemein versichert und kann ein Spital ausserhalb des Kantons nicht auswählen, selbst wenn es die besseren Leistungen erbringen würde. Eine Zusatzversicherung ermöglicht es Ihnen, Ihr Spital Schweiz-, Europa- oder Weltweit in den Bereichen Allgemein, Halbprivat oder Privat frei auszuwählen.

Jede arbeitnehmende Person in der Schweiz, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist beim Arbeitgeber obligatorisch unfall- und nichtberufsunfallversichert. Überprüfen Sie Ihre Police. Mit dem wegfallen der Unfallversicherung bei der Krankenkasse kann man alleine hunderte von Franken jährlich einsparen.

Die Franchise können Sie für sich selber bestimmen und die Höhe jederzeit anpassen. Je höher die Franchise, umso tiefer die monatlichen Prämien.

Nachdem Sie die Franchise erreicht haben, müssen Sie bei jedem Arztbesuch, bei jedem Gang zur Apotheke einen Selbstbehalt von 10 % bis max. CHF 700.00 (Erwachsene) oder bis max. CHF 350.00 (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) bezahlen. Danach bezahlen Sie nur noch die nicht versicherten Leistungen.

Achtung: Manche Zusatzprodukte können weitere Selbstbehalte aufweisen, die ebenfalls zu bezahlen sind.

Ihr Kanton beteiligt sich bei Anspruch an Ihre Krankenkassenprämie. Für Personen in der Erstausbildung (Lehre, Gymnasium, Studium) aus der Stadt Zürich erhalten bis zu CHF 2’388.00 im Jahr. Das sind CHF 199.00 pro Monat! Wir überprüfen gerne Ihren Anspruch!

Seit April 2012 ist es nicht mehr erlaubt, Privatpersonen mit Stern im Telefonbuch aufgrund von Werbe- und Verkaufszwecken zu Hause anzurufen. Falls Sie dennoch Werbeanrufe erhalten, können Sie diese unter diesem Link bei der SECO melden: Hier melden

Häufige Fragen

Als Bewohner: in der Schweiz sind Sie mindestens Grundversichert nach der obligatorischen Krankenpflege. Mit der Grundversicherung sind Sie für das nötigste versichert und stehen nicht im Regen bei einem Arzt­ oder Spitalbesuch. Durch die Zusatzversicherungen können Sie die Lücken zu Ihren Bedürfnissen schliessen und sich optimal versichern. Eine genaue Auflistung Ihrer Versicherung finden Sie in Ihrer aktuellen Police.

Sind Sie mindestens acht Stunden pro Woche berufstätig, sind Sie sowohl für Berufs- als auch für Nicht­ Berufsunfälle nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert. Für Nicht-Berufsunfälle ist ein Deckungsausschluss der Krankenpflege in der Grundversicherung möglich.

Die Unfallversicherung in der Krankenkasse ist meist über CHF 20.- / Monat. Falls Sie bereits über Ihr Unternehmen versichert sind, lohnt sich ein Ausschluss aus Ihrer Krankenkasse.

Die Krankenkassenprämie hängt von verschiedenen Faktoren, wie Alter, Franchise, Wohnort, Modell und Krankenversicherung ab. Pauschal eine Krankenkasse als günstigste zu deklarieren, ist somit fast unmöglich, zumal sich die Prämien jährlich wechseln.

Wir übernehmen die Kündigungsprozedur gerne für Sie. Die Grundversicherung können Sie jährlich per spätestens 30. November kündigen. Für Zusatzversicherungen haben Krankenkassen verschiedene Kündigungstermine, welche zwischen dem 30. Juni und 30. September liegen können. Gerne informieren wir Sie über die Kündigungsfrist Ihrer Krankenkasse.

Je nach persönlicher Situation kann ein Splitting von Grund- und Zusatzversicherung zu grösseren Einsparnissen für Sie bedeuten. Ebenso können Sie durch das Trennen attraktive Rabatte verlieren. Eine detaillierte Analyse ist hier notwendig, um den richtigen Weg zu finden.