Krankentaggeld

Freie Deckung

Wählen Sie flexibel die gewünschte Deckung Ihres Personals aus.
Alternativ können wir Ihr Unternehmen nach dem GAV Ihrer Branche versichern.

Schadenmanagement

Ein Mitarbeiter erkrankt. Wie weiter? Während sich der Mitarbeiter erholt und Sie sich um Geschäft kümmern, wickeln wir alles mit der Versicherung für Sie ab.

Komplette Abwicklung

Von A bis Z. Nach der Antragsunterzeichnung sind wir nicht fertig.
Wir begleiten Sie den Rest des Weges.

Unser Service für Sie

Im Rahmen Ihrer Krankentaggeldversicherung bieten wir eine Komplettberatung an, welche auch lange nach der Unterschrift weiterbesteht. Ihr Krankentaggeldwird dabei auf Ihr Personal und Unternehmen angepasst, um optimalen Schutz zu gewährleisten.

Weiterhin überprüfen wir periodisch die Leistungen und Prämien der Krankentaggeldversicherung und empfehlen entsprechend der Alternativen, um den optimalen Weg für die Zukunft Ihres Unternehmens zu finden.

Wissenswertes

Besteht keine Krankentaggeldversicherung sind Unternehmen verpflichtet, die Löhne der Angestellten für eine bestimmte Zeitweiterzuzahlen. Im Vergleich zu den Krankentaggeldversicherungen sind die Leistungen für die Angestellten jedoch viel tiefer und heutzutage nicht mehr angemessen.

Gewisse Branchen haben Gesamtarbeitsverträge, welche nicht nur Löhne, Ferien oder Spesenentschädigungen regeln, sondern auch die Versicherungen, wie das Krankentaggeld. Die verhandelten Krankentaggelder weichen meist von der Norm ab und wenn nicht nach Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen wird, kann das Unternehmen gebüsst werden.

Die Anzahl Tage, bis die Krankentaggeldversicherung einspringt. Meist 1, 3, 5, 7, 14 oder 30 Tage, wo der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung zuständig ist. Je höher die Wartefrist, umso günstiger die Prämie.

Als Arbeitgeber können Sie bestimmen, in welcher Höhe die Krankentaggelder ausbezahlt werden. Die gängigsten Modi sind 80, 90 oder 100% des ausbezahlten Lohnes.

Sie können die Höhe und / oder Dauer der Mutter- und / oder Vaterschaftsurlaubs für Ihr Personal zur Erwerbsersatzordnung ergänzen.

Häufige Fragen

Nein. Die Krankentaggeldversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Eine Taggeldversicherung ist jedoch für Unternehmen - insbesondere mit Angestellten - empfehlenswert, um dem Risiko der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht zu begegnen. In einzelnen Branchen (z. B. Bauhauptgewerbe) schreibt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vor, dass in der Schweiz eine Krankentaggeldversicherung bestehen muss.

Sofern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter während des Arbeitsverhältnisses erkrankt, wird ein bestehendes Krankentaggeld in gewissen Fällen auch nach dem Austritt aus dem Betrieb geleistet.

In der Regel bis zu 730 Tage, abzüglich der vereinbarten Wartefrist. Sofern Ihr Unternehmen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht, muss die Leistungsdauer eventuell angepasst werden.

In der Praxis werden oft 50% zu lasten des Arbeitgebers und 50% zu lasten des Arbeitnehmers getragen. Als Arbeitgeber können Sie Ihren Anteil jedoch auch erhöhen.

Ja. Sie können zum Beispiel spezifische Deckungen für Geschäftsführer oder Kaderpersonal mit wichtigen Schlüsselpositionen einschliessen.

Solange die versicherte Person angestellt ist, wird das Krankentaggeld in der Regel an den Arbeitgeber überwiesen. Der Arbeitgeber bezahlt seinen Mitarbeitenden den Lohn im Rahmen der arbeitsvertraglichen Bestimmungen.