UVG (SUVA) Unfallversicherung

«Wo gehobelt wird, fallen Späne»

Freie Deckung

Wählen Sie flexibel die gewünschte Deckung Ihres Personals aus. Alternativ können wir Ihr Unternehmen nach dem GAV Ihrer Branche versichern.

Schadenmanagement

Ein Mitarbeiter verunfallte. Wie weiter? Während sich der Mitarbeiter erholt und Sie sich um Geschäft kümmern, wickeln wir alles mit der Versicherung für Sie ab.

Komplette Abwicklung

Von A bis Z. Nach der Antragsunterzeichnung sind wir nicht fertig.
Wir begleiten Sie den Rest des Weges.

Unser Service für Sie

Im Rahmen Ihrer Unfallversicherung bieten wir eine Komplettberatung an, welche auch lange nach der Unterschrift weiterbesteht. Ihre Unfallversicherung wird dabei auf Ihr Personal und Unternehmen angepasst, um optimalen Schutz zu gewährleisten.

Als Ihr Versicherungsberater stehen wir Ihnen stets zur Seite. Ob Sie Mitarbeiter:innen an- oder abmelden wollen, Schadenfälle einreichen oder die Deckung anpassen möchten, unser Team steht Ihnen zur Verfügung.

Weiterhin überprüfen wir periodisch die Leistungen und Prämien der Unfallversicherung und empfehlen entsprechend der Alternativen, um den optimalen Weg für die Zukunft Ihres Unternehmens zu finden.

Wissenswertes

Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen sind mindestens für Berufsunfälle und Berufskrankheiten geschützt. Sobald ein:e Mitarbeiter:in mehr als 8 Stunden pro Woche für Sie tätig ist, muss zwingend für Nichtberufsunfälle mitversichert werden.

Gewisse Branchen haben keine freie Auswahl Ihrer Unfallversicherung und müssen diese über die SUVA abschliessen. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, welche im Bau-, Transport- und verarbeitende Gewerbe sowie der Industrie und der Energiewirtschaft tätig sind.

Die UVG-Versicherung deckt unter anderem die Kosten für ambulante und stationäre Heilmassnahmen, Rentenansprüche als Schadenfolgen, ein Taggeld sowie Entschädigungen bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit einzelner Glieder.

Falls Betroffene für einen Unfall optimal abgesichert werden möchten, kann mithilfe der UVG­ Zusatzversicherung ein Angebot erstellt werden, welches massgeschneidert auf die Kundenwünsche basiert. Die UVG-Zusatzversicherung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, welche über die SUVA versichert werden müssen.

Die obligatorische Unfallversicherung deckt maximal 80 % des letzten Lohnes ab - bis zum UVG­ Maximum von CHF 148'200 (Stand 01.01.2019). Mit der UVG-Zusatzversicherung können Sie die Lücke schliessen, damit Sie nicht finanziell kürzertreten.

Häufige Fragen

Der Arbeitgeber bezahlt üblicherweise die Prämie für den Berufsunfall und Berufskrankheit, während der Arbeitnehmende den Nichtberufsunfallanteil trägt.

Zuerst wünschen wir Ihrem Mitarbeiter eine schnelle Genesung. Während Sie sich um das operative Geschäft weiterhin kümmern, übernehmen wir gerne die Schadenverarbeitung. In unserer Position nehmen wir Kontakt mit Ihnen aus und füllen die notwendigen Formulare für eine rasche Taggeldauszahlung aus.

Der Schutz der Unfallversicherung dauert noch 30 Tage nach dem Eintreten der Kündigung an. Danach haben die Angestellten die Möglichkeit in eine Einzel-Unfallversicherung überzutreten. Das Formular senden wir Ihnen gerne zu.

  • Ambulante Heilbehandlung nach einem Unfall

  • Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung

  • Reise-, Transport- und Rettungskosten

  • 80 % Taggeld ab dem dritten Tag. Bis zum UVG-Maximum

  • Invaliden- und Hinterlassenenrenten

  • Integritäts- und Hilflosenentschädigung

Ja. Sie können frei entscheiden, wie Ihr Personal versichert ist. Es gibt jedoch Mindestbestimmungen, welche nicht unterschritten werden dürfen und Gewerkschaften haben für diverse Branchen ein Generalarbeitsvertrag ausgehandelt, welche von den üblichen Deckungen abweichen können. Ein höherer Schutz ist jedoch immer möglich. Sie können für sich und Ihr Personal zusätzliche Deckungen einschliessen, welche mehr Ihren Vorstellungen entsprechen.

Mit der UVG-Zusatzversicherung können Sie sich, Ihr Personal oder einzelne Personengruppen den Basisschutz erhöhen. Unter der UVG-Zusatzversicherung sind folgende Leistungen die Beliebtesten unter unseren Kunden:

  • Private Abteilung bei Spitalaufenthalt.

  • Taggeld ab dem ersten Tag.

  • Invaliditäts- und Todesfallkapital als Ergänzung zu den UVG-Rentenleistungen.

  • Übernahme von Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit und Wagnis.

  • Zahnbruchschäden, die durch die obligatorische Unfallversicherung nicht gedeckt sind.