Eine Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (gesetzliche Angaben gern. Art. 3 UWG).
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie volljährig und erwerbstätig sind. Die Vergabe des Kredits erfolgt nach Prüfung Ihrer persönlichen Angaben und in Anlehnung an das Konsumkreditgesetz (KKG) und bankinternen Richtlinien. Eine Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (gesetzliche Angabe gern. Art. 3 UWG).
Der exakte Zinssatz wird nach Bearbeitung Ihres Antrags festgelegt. Dies geschieht aufgrund der eingereichten Unterlagen und allenfalls anhand früherer oder bestehender Verträge. Vergangene Privatkredite und wie sie bezahlt wurden, können somit einen Einfluss auf den Zinssatz haben. Eine pünktliche Zahlung von vorherigen Krediten kann somit einen grossen Einfluss auf die Vergabe zukünftiger Kredite nehmen.
Nachdem der unterschriebene Vertrag bei der Bank eingereicht wurde, darf das Geld nach dem Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von 14 Tagen auf Ihr Konto überwiesen werden.
Zur Bearbeitung Ihres Finanzierungsgesuchs benötigen wir die folgenden Angaben:
Vollständig ausgefüllter Finanzierungsantrag
Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
Kopie Ihrer ID (CH oder Ausländerausweis)
Krankenkassenpolice und aktuelle Prämienabrechnung (Komplettes Blatt)
Bei Ablöse: Aktuellen Kreditvertrag
Durch die vollständige Übermittlung der benötigten Angaben, können wir ein genaueres Budget berechnen und die Bearbeitung wird nicht hinausgezögert.
Nein. Ihre Anfrage darf nicht an Fremde weitergegeben werden.
Ja. Sie können Ihren bestehenden Kredit ablösen.
Grundsätzlich ja. Eine Aufstockung hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Gerne überprüfen wir eine Aufstockung mit Ihnen direkt.
Nein. Ob Ihr Kredit bewilligt wird oder nicht, Sie müssen uns nichts bezahlen.
Ja. Eine vorzeitige Zurückzahlung ist immer möglich. Ihre Kreditzinsen werden durch die schnellere Rückzahlung entsprechend angepasst.
Falls Sie die optionale Ratenabsicherung nicht abgeschlossen haben, müssen Sie die Kreditraten wie bisher weiterbezahlen.
Falls Sie die optionale Ratenabsicherung jedoch abgeschlossen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden den Schadenfall den Versicherungspartner Ihrer Bank melden und Sie über die weiteren Schritte persönlich informieren.
Ja. Die offene Kreditsumme wird als Schuldbetrag von Ihrem Vermögen abgezogen und die bezahlten Schuldzinsen werden von Ihrem Einkommen abgesetzt. Gerne füllen wir Ihre Steuererklärung für Sie ebenfalls aus.